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Betreibungsverfahren Ein Betreibungsverfahren wird beim Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners eingeleitet. Hier erfolgt vorerst keine Prüfung, ob die Forderung berechtigt ist. Vielmehr stellt das zuständige Betreibungsamt lediglich den Zahlungsbefehl an den Schuldner aus. Mit der Ausstellung des Zahlungsbefehls wird dem Zahlungsunwilligen eine Zahlungsfrist gesetzt. Ein Betreibungsbegehren kann nur gegen eine...
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