13
Jun
2019

Keine Kommentare | Allgemein

Mahnverfahren

Sie möchten erfolgreich offene Forderungen anmahnen bzw. einen Antrag auf Mahnverfahren stellen, da sich Ihr Kunde seit zwei Wochen im Zahlungsverzug befindet? Sie möchten erreichen, dass Ihr Schuldner auf eine Zahlungserinnerung bzw. einen Zahlungsbefehl nach Möglichkeit unverzüglich mit einer Zahlung reagiert? Sie möchten endlich die Zahlung einer offenen Rechnung vor Ablauf der Zahlungsfrist verzeichnen? Lesen Sie hier, wo es beim gerichtlichen Mahnverfahren oder der Erstellung eines Mahnbescheids drauf ankommt.

Wenn ein Schuldner seine Rechnung nicht bezahlt, werden Sie im ersten Schritt versuchen, vorrechtlich eine Lösung herbeizuführen und nicht gleich mit einem gerichtlichen Mahnverfahren zu drohen. Sie werden Ihren Kunden an seine Zahlungsverpflichtung erinnern und im nächsten Schritt eine Mahnung über die Geldforderung schreiben. Doch was können Sie tun, wenn Ihr Kunde einfach nicht reagiert? Wenn Ihr Antragsgegner Widerspruch oder Einspruch einlegt? Sie haben schliesslich einen Anspruch auf Zahlung Ihrer Forderung.

Selbstverständlich bleibt es Ihnen frei, eine Betreibung bzw. ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Doch Betreibungen möchten viele Gläubiger auch vermeiden. Zu kosten- und zeitintensiv sind gerichtliche Geldeintreibungen. Da bevorzugen viele Gläubiger eine aussergerichtliche Inkassolösung. Im Zweifel auch mit einem professionellen Inkassounternehmen. Einen Dienstleister mit dem Inkasso beauftragen ist in den meisten Fällen erfolgreicher, als Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsbescheid und Co in Eigenregie zu veranlassen.

Mahnung schreiben lassen

Mahnantrag stellen, aber wie? Ein Schuldner fühlt sich oft eher zur Zahlung verpflichtet, wenn ein Inkassounternehmen einen Antrag auf Mahn Verfahren beim zuständigen Gericht stellt oder über das Telefoninkasso versucht, das Geld einzutreiben. Ein offenes Gespräch mit einem psychologisch ausgebildeten Inkassosachbearbeiter kann Wunder bewirken. Schnell ist der wahre Grund für die Nichtzahlung der offenen Forderung gefunden und eine Inkassolösung gefunden.

Wie ist der Ablauf eines Mahnbescheids bzw. eines Mahnverfahrens? Oft braucht gar keine zweite oder dritte Mahnung geschrieben zu werden. Oftmals reichen eine Zahlungserinnerung und ein darauf bezugnehmendes Inkassogespräch aus, um eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger herbeizuführen.

Nur in wenigen Fällen kommt es tatsächlich zur Durchführung der angedrohten Betreibung durch den Antragsteller. Ist Ihr Schuldner wirklich zahlungsunwillig und lässt sich auf keinen Kompromiss ein? Dann sollten Sie Nägel mit Köpfen machen und Ihr Geld mit gerichtlicher Hilfe über ein Betreibungsverfahren einfordern. Wenn Mahnungen und Mahnverfahren keine Früchte tragen, können es Betreibungen in Einzelfällen schaffen.

Gerichtliche Mahnverfahren vermeiden

Dennoch ist eine Betreibung nicht das erklärte Ziel eines Gläubigers. Finden Sie eine aussergerichtliche Lösung, wie beispielsweise eine Ratenzahlungsvereinbarung, kommen Sie meist schneller zu Ihrem Geld. Ein Betreibungsverfahren kann viele Wochen und Monate dauern.

Da ist es manchmal sinnvoller, eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder sich auf einen Vergleich zu einigen. Im Vorfeld ist es auch wichtig zu wissen, wie es um die Bonität Ihres Schuldners bestellt ist. Ist Ihr Schuldner überhaupt liquide und kann die Fälligkeit einhalten?

Wenn Sie ein Inkassounternehmen an Ihrer Seite haben, kann dieses für Sie auch eine Bonitätsprüfung durchführen lassen. Holen Sie sich eine Bonitätsauskunft über eine der Schweizer Bonitätsdatenbanken. So bekommen Sie einen Einblick in die Zahlungsfähigkeit Ihres Kunden und können besser entscheiden, welchen Inkassoschritt Sie als nächstes gehen möchten.

Mahnschreiben, Mahnbescheid und Co.

Sie benötigen Hilfe beim Einzug Ihrer offenen Forderungen über ein gerichtliches Verfahren beim zuständigen Gericht oder der Erstellung eines Mahnbescheids? Wachsen Ihnen die Aussenstände über den Kopf? Setzen Sie dem Ärger mit Ihren Schuldnern einen Schlussstrich. Beauftragen Sie eine Schweizer Inkassofirma, der Sie zu 100% vertrauen können.

Wir vergleichen für Sie online die Kosten und Leistungen Schweizer Inkassofirmen, die alle VGIS-geprüft sind. Als Mitglied im Verband geprüfter Inkassounternehmen Schweiz stehen diese Inkassodienstleister für maximale Seriosität und Professionalität.

Bringen Sie Ihre offene Forderung mit einem Antrag auf Mahnbescheid bzw. einem gerichtlichen Mahnverfahren in trockene Tücher. Fordern Sie jetzt als Gläubiger Ihre persönliche Offerte online an. Oder: Rufen Sie uns für weitere Informationen einfach kostenlos an unter 043 – 550 02 07. Wir beraten Sie gerne zum Thema „professionelle Geldeintreibung, Verzugszinsen und Inkassokosten senken“.

 

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